Das deutsche Arbeitsrecht unterscheidet nach Individualarbeitsrecht und kollektivem Arbeitsrecht. Während das Individualarbeitsrecht das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt, betrifft das kollektive Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und ihren Verbänden einerseits sowie Gewerkschaften und Mitarbeitervertretungen andererseits.
Wir sind Ihr Partner in allen Fragen rund um das deutsche Arbeitsrecht. Verständlich. Verlässlich. Auf den Punkt. Unsere erfahrenen Fachanwälte unterstützen Sie auf Wunsch bei der Begründung, Ausgestaltung und rechtssicherer Formulierung von Arbeitsverhältnissen, sie informieren zuverlässig zu allen relevanten Vertragsrechten und -pflichten und beraten mit sicherer Expertise bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, der Initiierung von Kündigungsschutzklagen sowie der Durchsetzung von Abfindungsansprüchen. Zudem vertreten wir unsere Mandanten vor allen Gerichten und Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit.
Im kollektiven Arbeitsrecht beraten wir bei der Lösung von betriebsverfassungs-, personalvertretungs- und mitarbeiterrechtlichen Sachverhalten, die sich aus der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat bzw. Mitarbeitervertretung ergeben.
Dabei ist unser juristisches Know-how durch permanente, gezielte Weiterqualifizierung auf allen relevanten Ebenen stets auf neuestem Stand der Rechtsprechung. Wir beraten Arbeitnehmer wie Arbeitgeber stets mit gleicher Loyalität und Begeisterung.