Heutzutage wird jede dritte Ehe geschieden. Im Zentrum des Familienrechts stehen daher die Vorschriften über die Folgen einer Ehescheidung oder Trennung. Darüber hinaus befasst sich das Familienrecht mit verschiedenen höchstpersönlichen Rechts- fragen, wie zum Beispiel der Abstammung, der Verwandtschaft, dem Personenstand und dem Unterhalt. Immer breiteren Raum nimmt auch das Recht der nichtehelichen und gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft ein.
Wir entwerfen Eheverträge zur rechtzeitigen Regelung der aus einer Ehe resultierenden rechtlichen Verpflichtungen. Im Falle einer Trennung oder Scheidung vertreten wir Sie in den notwendigen Gerichtsverfahren und kümmern uns um sämtliche Folgesachen wie Sorge- und Umgangsrecht, Wohnungszuweisung, Hausratsverteilung, Versorgungs- und Zugewinnausgleich. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf dem Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Abgerundet wird unser Tätigkeitsfeld durch die Beschäftigung mit dem Recht der Abstammung, der Verwandtschaft und der Beantwortung sämtlicher Unterhaltsfragen. Die Anwendung der aktuellen Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt ist dabei unerlässlich.
Um gleichgeschlechtlich orientierten Partnern zu ermöglichen, ihren Verantwortungsgemeinschaften einen rechtlichen Rahmen zu geben, wurde ein eigenes familienrechtliches Institut, die Eingetragene Lebenspartnerschaft, mit zahlreichen Rechts- folgen geschaffen. Fragen zum Lebenspartnerschaftsgesetz und seine unterhalts- oder erbrechtlichen Folgen beantworten wir Ihnen gerne.