In Deutschland gibt es eine unüberschaubare Anzahl von Reparaturwerkstätten. Das Spektrum reicht dabei von der markengebundenen Fachwerkstatt bis hin zu kleinen Ein-Mann-Hinterhofwerkstätten.
Wer sich im Falle eines Schadens am Fahrzeug zur Reparatur entschieden und somit auch für eine mitunter große Investition, der möchte nach der durchgeführten Reparatur selbstverständlich ein funktionsfähiges und mangelfreies Auto erhalten. Dies ist jedoch leider nicht immer der Fall.
Ist eine Reparatur mangelhaft und werden diese Mängel von der Werkstatt nicht ordentlich behoben, so ist Ärger vorprogrammeirt.
Ist eine Reparatur mangelhaft, so können Ihnen unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht ihre Rechte aufzeigen, erklären und mit ihnen die weitere Vorgehensweise ausführlich besprechen. Sollte es anschließend zu einer Meinungsverschiedenheit mit Ihrer Werkstatt kommen, so sind sie dafür bereits gut vorbereitet. Im Streitfall müssen sie somit nicht auf ihr Recht verzichten.
Auch in anderen Fällen kann es bei der Reparatur zu Unstimmigkeiten kommen. Nicht selten fällt die Rechnung der Werkstatt zum Beispiel am Ende höher aus, als es ursprünglich vereinbart war. Auch in einem solchen Fall sollten Sie sich beraten lassen.
Ist es zu einem Verkehrsunfall gekommen, so können Sie als Eigentümer des beschädigten Fahrzeuges grundsätzlich selber entscheiden, ob, wie und wo Sie ihr Fahrzeug reparieren lassen. Die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners Ihnen grundsätzlich nicht vorschreiben, wie Sie mit Ihrem Fahrzeug verfahren sollen.
Zwar gehören in Autohäusern und Werkstätten Unfallschäden zum täglichen Geschäft, beim Thema Unfallschäden an Kundenfahrzeugen und deren Abwicklung mit der Versicherung sollten Sie jedoch auf den Rat eines erfahrenen Rechtsanwalts bzw. Fachanwaltes für Verkehrsrecht hören. Ansonsten drohen Ihnen unter Umständen teils erhebliche finanzielle Einbußen. Die Mitarbeiter der Werkstatt sind mit Sicherheit Experten in Bezug auf das reparieren von Fahrzeugen – nicht aber die juristische Abwicklung von Schadensersatzansprüchen.
Welche Ansprüche und in welcher Höhe Ihnen insgesamt gegen die gegnerische KFZ-Haftpflichtversicherung zustehen, kann Ihnen nur ein erfahrener Rechtsanwalt mitteilen.
Lassen Sie sich nicht von Werkstätten und Autohäusern dazu überreden, unabhängige Sachverständige und Rechtsanwälte nicht einzuschalten. Nicht selten werden die Werkstätten und Autohäuser von großen KFZ-Haftpflichtversicherungen dazu angehalten und mit finanziellen Vorteilen dazu ermutigt.