Die zunehmende Komplexität des Baugeschäfts in unheilvoller Kombination mit einem immer spezielleren und gerade für den juristischen Laien stetig intransparenter werdenden Baurecht, lassen den Traum vom reibungslosen Ablauf eines Bauvorhabens heute nicht selten zum Alptraum werden. Ein Szenario, das gewerbliche Bauherren ebenso betrifft, wie die Erbauer privater Einfamilienhäuser.
Die typischen Streitigkeiten entzünden sich dabei rund um Abnahme und Bezahlung der einzelnen Arbeiten. Handwerkliche Mängel sowie unberechtigt gekürzte Rechnungen bilden hier die häufigsten Konfliktpotenziale. Nicht selten führen Baumängel auch zu Gesundheitsbeeinträchtigungen. Insbesondere in diesen Fällen ist Eile geboten und einer unserer erfahrenen Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht sollte mit der juristisch eindeutigen Klärung einer solchen Angelegenheit betraut werden. Mit unserer Expertise betreuen wir Architekten, Bauunternehmer und private Bauherren in allen Phasen eines Bauvorhabens.
Dabei reicht unser Spektrum von der beratenden Tätigkeit beim Abschluss des Architekten- und Bauvertrages bis hin zur schnellen und konsequenten gerichtlichen Durchsetzung von Honorar- und Werklohnansprüchen der Baubeteiligten. Die sichere Klärung und Durchsetzung von Mängelbeseitigungs- und Gewährleistungsansprüchen runden unsere Betreuung ab.