Im Bürgerlichen Gesetzbuch und weiteren Gesetzen (z. B. Handelsgesetzbuch, GmbH-Gesetz oder Genossenschaftsgesetz) sind unter anderem die Vorschriften zur Regelung des Rechts der Personen- und Handelsgesellschaften, der Handelsvertreter und des Transports sowie Besonderheiten im Rechtsverkehr zwischen Kaufleuten und Unternehmen niedergelegt. Obwohl sich die Welt der Wirtschaft ständig wandelt, sind die Vorschriften kaum geändert worden und bilden seit gut 100 Jahren den rechtlichen Boden für die Teilnahme am Wirtschaftsverkehr.
Wir beraten Sie bei der Auswahl der richtigen Rechtsform für Ihr Unternehmen, entwerfen Gesellschaftsverträge und begleiten Ihr Unternehmen von der Startphase an. Weiter beraten wir den Handelsvertreter oder Prinzipal in Provisions-, Abfindungs- und sonstigen Fragen und lösen die Rechtsprobleme des Transports zu Lande. Unsere Beratung umfasst ferner Handelsgeschäfte mit den sich aus ihnen ergebenden handelsrechtlichen Besonderheiten.