Mit den Sozialgesetzbüchern fasst der Gesetzgeber das einst in weit verstreuten Gesetzen geregelte Sozialrecht nunmehr in einem Regelungswerk zusammen. In der Sache hat sich dadurch wenig an der komplexen Materie geändert, die sich vom Vertragsarztrecht über das Schwerbehindertenrecht, das Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherungsrecht bis hin zum Recht der Arbeitsförderung erstreckt. Daneben zählen auch die Regelungen des Kinder- und Erziehungsgeldes zum Sozialrecht, auch wenn gerichtliche Streitigkeiten in diesen Angelegenheiten z. T. vor dem Finanzgericht auszutragen sind. Wir nehmen Ihre Rechte gegenüber Ihrem Arbeitgeber, den Berufsgenossenschaften und sonstigen Versicherungsträgern wahr und versuchen durch zügige Arbeit zur Verkürzung der oftmals langen Verfahrensdauer beizutragen. Gegebenenfalls vertreten wir Sie vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit.