Das Auto ist des Deutschen liebstes Kind und soll den Benutzer nicht nur von A nach B bringen, sondern ihm zusätzlich Freude am Fahren bereiten. Leider erweist sich das Kind allzu oft als Sorgenkind. Die Zahl der Sorgen und Nöte, die das Auto seinem Halter bescheren kann, ist unübersehbar.
Seit Jahrzehnten liegt ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des Verkehrsrechts. Wir machen Ihre Ansprüche aus Sach- und Personenschäden nach Verkehrsunfällen (z.B. Reparatur- und Gutachterkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld etc.) geltend. Daneben vertreten wir Sie in Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeitenverfahren, sowie Verkehrsverwaltungsverfahren (z.B. Führerscheinentzug oder Abschleppvorgänge). Vervollständigt wird unser Tätigkeitsbereich durch die Beratung im Zusammenhang mit Autokaufverträgen und die Durchsetzung Ihrer Rechte aus diesen Verträgen, sowie die Beantwortung sämtlicher Fragen zur Kraftfahrzeugversicherung.